Wo ist denn nur der Flügel geblieben?

Ein Steinway-Konzertflügel geht verloren.

Kurioser Streit vor dem Landgericht Düsseldorf um einen verschwundenen Steinway. Jeder von uns kann auf Anhieb eine Reihe von Dingen benennen, die gern mal verloren gehen: Socken, Regenschirme, Kugelschreiber, Feuerzeuge, Kinder …

Ein Steinway-Flügel, dessen Kaufwert im fünfstelligen Bereich liegt, gehört wohl eher nicht dazu. Doch um genau diesen Ausnahmeverlust ging es in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die vor dem Landgericht Düsseldorf im Januar 2016 ihren vorläufigen Abschluss fand. Als Kläger trat der Besitzer des Instrumentes auf, der dieses bei dem Beklagten acht Jahre zuvor in Reparatur gegeben hatte. Dass dieser Reparaturauftrag eine eigenartige Wende nehmen würde, hätte damals schon vorhersehbar sein können. Denn es kam zunächst zu einer Auseinandersetzung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, was genau an dem edlen Piano zu reparieren sei – und was dies kosten dürfe.

Das Kuriose am Wettbewerb der Streithähne: Obwohl man sich nicht einigen konnte, stornierte keiner der Beteiligten den Auftrag und so blieb der Flügel unrepariert in den Hallen des Instrumentenbauers stehen. Als dessen Besitzer ihn schließlich zwei Jahre später zurückholen wollte, dürfte ihm der Schreck durch alle Glieder gefahren sein: Denn der ehemalige Werkstattinhaber hatte sein Geschäft mit allem Inventar bereits aufgegeben. Leider, ohne den Steinway-Besitzer darüber zu informieren und ihn um Abholung seines teuren Flügels zu bitten.

Werkstattbesitzer in der Nachweispflicht

Fühlte dieser sich zu Recht um ein Erbstück im Wert von 25.000 Euro geprellt? Oder sah er nur die Gunst der Stunde gekommen, um sich für ein Instrument, dessen Verbleib ihn zwei Jahre lang nicht zu bekümmern schien, eine stattliche Summe auszahlen zu lassen?

Das Landgericht Düsseldorf entschied: Ja, der Werkstattbesitzer hätte den Beinahe-Auftraggeber über die Geschäftsaufgabe informieren müssen. Und ja, er sei in der Pflicht, nachzuweisen, wo der Steinway verblieben ist. Gelinge es ihm nicht, diesen binnen vier Wochen ausfindig zu machen und zurückzugeben, so müsse er dem Kläger den Schaden ersetzen.

Wie erstellt man ein Gutachten über etwas, das nicht existiert (oder nicht gefunden werden will)?

Den allerdings bewertete das Landgericht Düsseldorf deutlich geringer als der Kläger selbst. 3.000 Euro sprach man ihm aufgrund des Urteils eines Sachverständigen zu, sollte sich der Steinway nicht wieder anfinden. Wie allerdings ein Sachverständiger den Zustand eines Flügels beurteilen kann, der nicht mehr auffindbar ist, bleibt unklar.

Klar ist dagegen unser Fazit: Beauftragen Sie immer dann, wenn es um Ihr Lieblingsinstrument geht, am besten gleich einen Fachbetrieb. Wir von Piano Express können Ihren Flügel oder Ihr Piano zwar nicht reparieren – wir sorgen aber dafür, dass Ihr Instrument sicher und wohlbehalten genau dort ankommt, wo Sie es hinhaben wollen. Mit umfassender schriftlicher Dokumentation des Klaviertransportes, inkl. Empfangsbestätigung, unterschrieben vom Empfänger Ihres wertvollen Musikinstrumentes.

Es sei denn, Sie haben Ihr Instrument so sehr vernachlässigt, dass es von sich aus verschwunden ist und nicht gefunden werden will. Aber das würden Sie ohnehin niemals tun, oder?